Bitte am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und
faxen an:
Fax-Nr.: 0211 580 013 669
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Versicherungsträger:
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| HELVETIA,
Schweizerische
Versicherungs-Gesellschaft, Filialdirektion Köln |
AGT-NR:
090/3123 |
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Antragsteller:
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| Name: |
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Vorname: |
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| Geburtsdatum: |
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| Straße: |
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Haus-Nr.: |
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| Postleitzahl: |
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Ort: |
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| Telefon
tagsüber: |
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Telefax: |
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| Telefon
abends: |
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| E-Mail: |
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| Abweichender
Halter: |
| Name: |
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Vorname: |
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| Geburtsdatum: |
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| Straße: |
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Haus-Nr.: |
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| Postleitzahl: |
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Ort: |
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| Beginn
und Ablauf: |
| Vers.-Beginn: |
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Vers.-Ablauf: |
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| Saison-Kennzeichen: |
bis |
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| Einzugsauftrag: |
| Ich
beauftrage die HELVETIA, die Beiträge bis auf Widerruf von folgendem
Konto abzubuchen: |
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Konto-Nr.: |
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Bankleitzahl: |
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| Name der
Bank: |
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| Kontoinhaber: |
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Unterschrift: |
.......................................................... |
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| Fahrzeugdaten
und Verwendung: |
| Verwendungsart: |
Wohnmobil ohne Vermietung |
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Hersteller des Fahrgestells: |
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Hersteller des Wohnmobilaufbaus: |
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KFZ-Ident-Nr. (Fahrgestellnummer): |
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Amtliches Kennzeichen: |
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| Tag der
Erstzulassung: |
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Kilowatt: |
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| bei Selbstausbau das Ausbaujahr: |
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PS: |
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| Vorversicherung: |
| Versicherung
bestand für: |
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Kündigung
erfolgte durch: |
| Antragsteller |
Ehegatte |
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Antragsteller |
Versicherung |
| Ihre bisherige Versicherung: |
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Vers.-Nr.: |
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| Von der
Vorversicherung berechneter Beitragssatz: |
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Anzahl der
gemeldeten Schäden: |
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1.1. bis
heute |
voriges
Jahr |
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1.1. bis
heute |
voriges
Jahr |
| Haftpflicht: |
% |
% |
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Haftpflicht: |
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| Vollkasko: |
% |
% |
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Voll- /
Teilkasko: |
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| Soll das
Fahrzeug als Zweit- / Drittwagen gemäß der Zweitwagenregelung (SF ½) versichert werden? |
| nein ja, dann bitte Kopie des Führerscheins beilegen bzw.
Erstversicherung oben angeben. |
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| Beantragter
Versicherungsschutz: |
Antrag mit 20% Bonus **
für KH Kasko |
| Haftpflichtversicherung |
Beitragssatz |
Jahresbeitrag |
Vers.-Summe 100 Mio. € - pauschal für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden,
(je
versicherte Person jedoch max. 8 Mio. €) |
% |
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| Fahrzeugversicherung |
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1.) Vollkasko mit 500 € + Teilkasko mit 150 € Selbstbeteiligung * |
% |
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2.) Voll- und Teilkasko mit 500 €
SB * |
% |
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3.) Vollkasko mit 1.000 € + Teilkasko mit 150 € Selbstbeteiligung * |
% |
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4.) Voll- und Teilkasko mit 1.000 €
SB * |
% |
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5.) Teilkasko mit 150 € SB * |
% |
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6.)Teilkasko mit 500 €
* |
% |
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| Keine Kasko |
| *
Bitte beachten Sie
die nachstehend aufgeführten besonderen Bedingungen,
in denen die einzelnen Kasko-Deckungen, z.B. für Hagel und
Glas, gesondert geregelt werden |
| **
Ich beantrage den
Sonderbonus von 20%, weil ich 6 oder mehr schadenfreie Jahre in die
Wohnmobilversicherung bei der Helvetia einbringen kann.
Hinweis: Der Rabatt wird nur gewährt, wenn mind. SF-Klasse 6
von einer Vorversicherung des Vers.nehmers an den Helvetiavertrag
übertragen wird.
Dieser Sonderbonus entfällt im Schadensfall ab nächster
Hauptfälligkeit. |
| Fahrzeug-Neuwert |
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| Hersteller-Listenpreis
inkl. fester Einbauten (Sonderzubehör bitte extra angeben!): |
€ |
| Wegfahrsperre |
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| Auslandsschadenschutz: |
Ja, ich
beantrage hiermit den Auslandsschadenschutz *
Ich habe die
Bedingungen für den Auslandsschadenschutz (BB-ASS) zur Kenntnis
genommen.
Unterschrift:
...............................................................................
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Jahresbeitrag |
10,5 %
Zuschlag auf den Haftpflichtbeitrag ** |
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| *
Vertragsbestandteil sind die Besondere Bedingungen für die
Auslands-Schadenschutz-Versicherung (BB-ASS). http://www.horbach24.de/BB-ASS.pdf |
| **
Beispiel: Bei einem Haftpflicht-Beitrag von 214 € kostet der Schutzbrief
22,47 €. |
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| Schutzbrief
für Wohnmobile: |
Ja, ich beantrage hiermit den
Helvetia-Schutzbrief bis 4 t *
Ich habe die
Allgemeinen Bedingungen für den Schutzbrief der Helvetia Vers. AG (AB Schutzbrief)
zur Kenntnis genommen.
Unterschrift:
...............................................................................
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Jahresbeitrag |
4,5 %
Zuschlag auf den Haftpflichtbeitrag ** |
| *
Vertragsbestandteil sind die Allgemeinen
Bedingungen für den Schutzbrief der Helvetia Vers. AG (AB Schutzbrief).
http://www.horbach24.de/Helvetia_schutzbrief.pdf |
| **
Beispiel: Bei einem Haftpflicht-Beitrag von 214 € kostet der Schutzbrief
9,63 €. |
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– Schutzbrief
bis 9,9 t *** max. Höhe: 3,65m;
max. Länge: 9,10m; max. Breite: 2,51m max.
12 Jahre alte Wohnmobile |
Jahresbeitrag |
75,21 € |
*** Für
diesen Schutzbrief benötigen Sie einen seperaten Antrag.
Diesen finden Sie online: Antrag für
Schutzbrief bis 9,9t und die Bedingungen.
Wenn Sie es wüschen, senden wir Ihnen den Antrag auch zu. |
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| Besondere
Vereinbarungen, Bemerkungen: |
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| Unterschriften: |
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Der Antragsteller ist allein für die Richtigkeit der Angaben
im Antrag verantwortlich, auch wenn eine andere Person deren
Niederschrift vornimmt. |
Ich habe die
Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB + TB) zur Kenntniss
genommen
Unterschrift:
...............................................................................
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Bitte beachten Sie die Besonderen Bedingungen zur
Kfz-Haftpflicht und Fahrzeugversicherung von Reisemobilen
(SB 2007 - Horbach GMBH vom 01.02.2007). Sie werden mit
Ihrer Unterschrift angenommen und sind Vertragsbestandteil. |
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| Datum:
.......................................................... |
Unterschrift:
.......................................................... |
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| Bitte
unterschreiben Sie alle Seiten |
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Besonderen Bedingungen zur Kfz-Haftpflicht und
Fahrzeugversicherung von Reisemobilen
(SB 2007 - HORBACH
GMBH, Stand
01.02.2007 - Aktualisiert 01.01.2008)
Neben den Allgemeinen
Versicherungsbedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) sind die
hier
abgedruckten Bedingungen Vertragsbestandteil.
1.
Örtlicher
Geltungsbereich Der Versicherungsschutz gilt gemäß
den allg. Bedingungen für die KFZ-Versicherung (AKB) in ganz Europa.
Ohne Mehrbeitrag
wird Versicherungsschutz in Haftpflicht und Kasko für alle Reisen nach
Marokko, Tunesien
und die gesamte Türkei gewährt; (Zu Europa gehören auch
Lettland, Litauen,
Estland, Ukraine, Georgien, Moldavien, Weißrussland (Belarus) und der
europäische Teil Russlands).
2. Fährrisiko
Bei Fährtransporten in europäischen Gewässern gilt die
Vollkaskoversicherung auch für Schäden infolge Kollision,
Strandung oder
Untergang der Fähre sowie Überbordgehen des Fahrzeuges.
3.
Fahrzeuge mit absetzbarer Wohnkabine
(LKW-Pick-Up) Fahrzeuge (LKW)
mit absetzbarer Wohnkabine sind in der Kasko und Haftpflicht auch
dann
versichert, wenn das Basisfahrzeug und die Wohnkabine getrennt auf
unterschiedlichen Stellen stehen. Wir versichern diese Fahrzeuge
nach
unserem Wohnmobil-Tarif, sofern die alternative Verwendung
"Camping-Kfz"
an entsprechender Stelle im Kfz-Brief eingetragen wurde.
4.
Schadenregulierung
Die Schadenregulierung erfolgt durch
das Büro Berlin der Fa. HORBACH GmbH, Abt.
Reisemobil-Versicherungsdienst. Bitte setzen Sie sich im
Schadenfall mit
uns in Verbindung.
5. Abzüge "Neu für Alt"
Abzüge "Neu für Alt" werden von uns nicht
gemacht wenn die Reparatur ausgeführt wird. Wird die Abrechnung
nach
Gutachten oder Kostenvoranschlag gewünscht oder handelt es sich um
bestimmte Teile, die einer stärkeren Abnutzung oder Werteverfall
unterliegen wie z.B. Reifen, Radio usw.., werden die üblichen
Abzüge für
Abnutzung und Gebrauch (Neu für Alt) gemacht.
6.
Deckung durch
Marderbiss Schäden,
die unmittelbar durch Marderbiss verursacht werden, sind innerhalb
der
Teilkaskoversicherung versichert. Nicht versichert sind die
Folgeschäden,
die z.B. durch Überhitzen des Motors hervorgerufen werden.
7. Glasschäden
Es gilt generell eine Selbstbeteiligung von 150 €
pro Schadenfall. Der Erstattungsbetrag ist begrenzt auf maximal
1.500 €
, d.h. wir zahlen maximal 1.500 €
für einen Glasschaden. Bei reinen Scheibenreparaturen entfällt die
Selbstbeteiligung.
8. Hagelschäden
Bei Hagelschäden beträgt die Selbstbeteiligung je Schadenfall
1.500 €.
Diese Selbstbeteiligung wird auch zur Anwendung gebracht, wenn
Regulierung auf Gutachterbasis im Sinne der folgenden Ziffer 9.
gewünscht wird!
9. Abrechnung nach Gutachten
Wird zu einem Vollkasko oder Teilkasko-Tatbestand die Regulierung
auf Gutachterbasis gewünscht, so hat
der Versicherer das Recht, den gutachterlichen festgestellten
Schadensbetrag durch eine Pauschalzahlung in Hähe
von 70 % zu regulieren, sofern das Fahrzeug nicht oder nur
teilweise repariert wird. Im Übrigen gelten die
Bestimmungen des § 13 AKB.
10. Mindestbeitrag Es
gilt ein Mindest-Beitrag für Wohnmobile bis zu einem Neupreis von
36.000 €.
Die Beiträge werden berechnet vom Listenneupreis inklusiv aller
festeingebauten Teile, die allerdings separat angegeben werden
müssen.
Festeingebautes Sonderzubehör ist nur versichert, wenn es
angegeben
wurde! Die tatsächlich zu zahlende Mindesprämie beträgt 50% der
zu zahlenden Jahresprämie.
11.
Saisonkennzeichen Bei Saison-Kennzeichen gilt die
monatsweise Berechnung (1/12-Regelung), wobei eine Vertragsmindestprämie
für einen Zeitraum von 6 Monaten gilt.
12.Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird vom Versicherer nur
erstattet, wenn Sie auch tatsächlich vom Versicherungsnehmer
gezahlt
wurde.
13.
Obliegenheiten im Versicherungsfall Jeder
Versicherungsfall ist der Fa. Horbach
oder dem Versicherer innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen
(§ 7
Abs. 1 Nr. 1 AKB). Unverzüglich dann eine detaillierte
Schadenschilderung
der Beschädigung und ggfs. ein Kostenvoranschlag mit Fotos
einzureichen.
Die Beauftragung von Sachverständigen obliegt dem Versicherer bzw.
der Fa.
Horbach GmbH - Versicherungsvermittlung. Im Übrigen gelten die
Bestimmungen des § 7
AKB.
14. Schadensfreiheits-Rabattsystem (SFR-System)
Für diesen Sondertarif der Fa. Horbach gilt das Rabattsystem (SF 0
- SF 3), gem. der Tarifübersicht.
Ich erkläre hiermit, die vorstehenden
Sonderbedingungen meines Wohnmobil-Vertrages zur Kenntnis genommen
zu
haben. Sie werden damit Bestandteil des Vertrages.
Datum:_______________ Unterschrift des
Antragstellers:_______________________________
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