Bitte am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und faxen an:
Fax-Nr.: 0211 580 013 669

Wohnmobil KFZ-Antrag (ohne Vermietung)
Tarif H2010

Horbach GmbH - REISEMOBIL-VERSICHERUNGSDIENST
Versicherungsvermittlung und Finanzdienstleistungen
Hauptverwaltung: Heinrich Heine Allee 3, 40213 Düsseldorf
Tel. 0211 580 013 66 - Fax 0211 580 013 669
E-Mail: info@horbach24.de    Internet: www.horbach24.de
Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf, HRB 14656 — Steuer-Nr. 103/5734/0263
Geschäftsführer: Rolf Haake, Andreas Rump

Antragsgegenstand:
Neuantrag für Wohnmobile Fahrzeugwechsel

Versicherungsträger:
HELVETIA, Schweizerische Versicherungs-Gesellschaft, Filialdirektion Köln  AGT-NR: 090/3123

Antragsteller:
Name: Vorname:
Geburtsdatum:
Straße: Haus-Nr.: 
Postleitzahl: Ort:
Telefon tagsüber: Telefax:
Telefon abends:
E-Mail:

Abweichender Halter:
Name: Vorname:
Geburtsdatum:
Straße: Haus-Nr.:
Postleitzahl: Ort:

Beginn und Ablauf:
Vers.-Beginn: Vers.-Ablauf:
Saison-Kennzeichen:   bis 

Zahlungsweise:   jährlich, oder   ½ -jährlich ( zzgl. 3% ), oder   ¼ -jährlich ( zzgl. 5% )

Einzugsauftrag:
Ich beauftrage die HELVETIA, die Beiträge bis auf Widerruf von folgendem Konto abzubuchen:
Konto-Nr.: Bankleitzahl:
Name der Bank:
Kontoinhaber: Unterschrift: ..........................................................

Fahrzeugdaten und Verwendung:
Verwendungsart: Wohnmobil ohne Vermietung
Hersteller des
Fahrgestells:
Hersteller des
Wohnmobilaufbaus:
KFZ-Ident-Nr.
(Fahrgestellnummer):
Amtliches
Kennzeichen:
Tag der Erstzulassung: Kilowatt:
bei Selbstausbau das Ausbaujahr: PS:

Vorversicherung:
Versicherung bestand für: Kündigung erfolgte durch:
  Antragsteller   Ehegatte   Antragsteller Versicherung
Ihre bisherige Versicherung: Vers.-Nr.:
Von der Vorversicherung berechneter Beitragssatz: Anzahl der gemeldeten Schäden:
1.1. bis heute voriges Jahr 1.1. bis heute voriges Jahr
Haftpflicht: % % Haftpflicht:
Vollkasko: % % Voll- / Teilkasko:
Soll das Fahrzeug als Zweit- / Drittwagen gemäß der Zweitwagenregelung (SF ½) versichert werden?
 nein  ja, dann bitte Kopie des Führerscheins beilegen bzw. Erstversicherung oben angeben.

Beantragter Versicherungsschutz: Antrag mit 20% Bonus ** für KH Kasko
Haftpflichtversicherung Beitragssatz Jahresbeitrag
Vers.-Summe 100 Mio. - pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden,
        (je versicherte Person jedoch max. 8 Mio. )
%
Fahrzeugversicherung 
1.) Vollkasko mit 500 + Teilkasko mit 150 Selbstbeteiligung * %
2.) Voll- und Teilkasko mit 500 SB * %
3.) Vollkasko mit 1.000 + Teilkasko mit 150 Selbstbeteiligung * %
4.) Voll- und Teilkasko mit 1.000 SB * %
5.) Teilkasko mit 150 SB * %
6.)Teilkasko mit 500 * %
Keine Kasko
 *  Bitte beachten Sie die nachstehend aufgeführten besonderen Bedingungen, in denen die einzelnen Kasko-Deckungen, z.B. für Hagel und Glas, gesondert geregelt werden
 ** Ich beantrage den Sonderbonus von 20%, weil ich 6 oder mehr schadenfreie Jahre in die Wohnmobilversicherung bei der Helvetia einbringen kann. Hinweis: Der Rabatt wird nur gewährt, wenn mind. SF-Klasse 6 von einer Vorversicherung des Vers.nehmers an den Helvetiavertrag übertragen wird. Dieser Sonderbonus entfällt im Schadensfall ab nächster Hauptfälligkeit.
Fahrzeug-Neuwert 
Hersteller-Listenpreis inkl. fester Einbauten (Sonderzubehör bitte extra angeben!):
Wegfahrsperre
keine vorhanden serienmäßig eingebaut nachträglich eingebaut, Bescheinigung der Werkstatt beifügen.

Auslandsschadenschutz:
 Ja, ich beantrage hiermit den Auslandsschadenschutz *
      Ich habe die Bedingungen für den Auslandsschadenschutz (BB-ASS) zur Kenntnis genommen.

           Unterschrift: ...............................................................................

Jahresbeitrag 10,5 % Zuschlag auf
den Haftpflichtbeitrag **
* Vertragsbestandteil sind die Besondere Bedingungen für die Auslands-Schadenschutz-Versicherung (BB-ASS). http://www.horbach24.de/BB-ASS.pdf
** Beispiel: Bei einem Haftpflicht-Beitrag von 214 € kostet der Schutzbrief 22,47 €.

Schutzbrief für Wohnmobile:
 Ja, ich beantrage hiermit den Helvetia-Schutzbrief bis 4 t *
      Ich habe die Allgemeinen Bedingungen für den Schutzbrief der Helvetia Vers. AG (AB Schutzbrief) zur Kenntnis genommen.

           Unterschrift: ...............................................................................

Jahresbeitrag 4,5 % Zuschlag auf
den Haftpflichtbeitrag **
* Vertragsbestandteil sind die Allgemeinen Bedingungen für den Schutzbrief der Helvetia Vers. AG (AB Schutzbrief). http://www.horbach24.de/Helvetia_schutzbrief.pdf
** Beispiel: Bei einem Haftpflicht-Beitrag von 214 € kostet der Schutzbrief 9,63 €.
 
–  Schutzbrief bis 9,9 t ***
      max. Höhe: 3,65m; max. Länge: 9,10m; max. Breite: 2,51m
      max. 12 Jahre alte Wohnmobile
Jahresbeitrag 75,21 €
*** Für diesen Schutzbrief benötigen Sie einen seperaten Antrag.
    Diesen finden Sie online: Antrag für Schutzbrief bis 9,9t und die Bedingungen. Wenn Sie es wüschen, senden wir Ihnen den Antrag auch zu.

Besondere Vereinbarungen, Bemerkungen:

Unterschriften:
Der Antragsteller ist allein für die Richtigkeit der Angaben im Antrag verantwortlich, auch wenn eine andere Person deren Niederschrift vornimmt.
Ich habe die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB + TB) zur Kenntniss genommen

           Unterschrift: ...............................................................................

Bitte beachten Sie die Besonderen Bedingungen zur Kfz-Haftpflicht und Fahrzeugversicherung von Reisemobilen (SB 2007 - Horbach GMBH vom 01.02.2007). Sie werden mit Ihrer Unterschrift angenommen und sind Vertragsbestandteil.
 
Datum: .......................................................... Unterschrift: ..........................................................
Bitte unterschreiben Sie alle Seiten
 
 

Besonderen Bedingungen zur Kfz-Haftpflicht und Fahrzeugversicherung von Reisemobilen 

(SB 2007 - HORBACH GMBH, Stand 01.02.2007 - Aktualisiert 01.01.2008)

Neben den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) sind die hier abgedruckten Bedingungen Vertragsbestandteil.

1. Örtlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt gemäß den allg. Bedingungen für die KFZ-Versicherung (AKB) in ganz Europa. Ohne Mehrbeitrag wird Versicherungsschutz in Haftpflicht und Kasko für alle Reisen nach Marokko, Tunesien und die gesamte Türkei gewährt;
(Zu Europa gehören auch Lettland, Litauen, Estland, Ukraine, Georgien, Moldavien, Weißrussland (Belarus) und der europäische Teil Russlands).

2. Fährrisiko
Bei Fährtransporten in europäischen Gewässern gilt die Vollkaskoversicherung auch für Schäden infolge Kollision, Strandung oder Untergang der Fähre sowie Überbordgehen des Fahrzeuges.

3. Fahrzeuge mit absetzbarer Wohnkabine (LKW-Pick-Up)
Fahrzeuge (LKW) mit absetzbarer Wohnkabine sind in der Kasko und Haftpflicht auch dann versichert, wenn das Basisfahrzeug und die Wohnkabine getrennt auf unterschiedlichen Stellen stehen. Wir versichern diese Fahrzeuge nach unserem Wohnmobil-Tarif, sofern die alternative Verwendung "Camping-Kfz" an entsprechender Stelle im Kfz-Brief eingetragen wurde.

4. Schadenregulierung
Die Schadenregulierung erfolgt durch das Büro Berlin der Fa. HORBACH GmbH, Abt. Reisemobil-Versicherungsdienst. Bitte setzen Sie sich im Schadenfall mit uns in Verbindung. 

5. Abzüge "Neu für Alt"
Abzüge "Neu für Alt" werden von uns nicht gemacht wenn die Reparatur ausgeführt wird. Wird die Abrechnung nach Gutachten oder Kostenvoranschlag gewünscht oder handelt es sich um bestimmte Teile, die einer stärkeren Abnutzung oder Werteverfall unterliegen wie z.B. Reifen, Radio usw.., werden die üblichen Abzüge für Abnutzung und Gebrauch (Neu für Alt) gemacht.

6. Deckung durch Marderbiss
Schäden, die unmittelbar durch Marderbiss verursacht werden, sind innerhalb der Teilkaskoversicherung versichert. Nicht versichert sind die Folgeschäden, die z.B. durch Überhitzen des Motors hervorgerufen werden.

7. Glasschäden
Es gilt generell eine Selbstbeteiligung von 150 pro Schadenfall. Der Erstattungsbetrag ist begrenzt auf maximal 1.500 , d.h. wir zahlen maximal 1.500 für einen Glasschaden. Bei reinen Scheibenreparaturen entfällt die Selbstbeteiligung.

8. Hagelschäden
Bei Hagelschäden beträgt die Selbstbeteiligung je Schadenfall 1.500 . Diese Selbstbeteiligung wird auch zur Anwendung gebracht, wenn Regulierung auf Gutachterbasis im Sinne der folgenden Ziffer 9. gewünscht wird!

9. Abrechnung nach Gutachten
Wird zu einem Vollkasko oder Teilkasko-Tatbestand die Regulierung auf Gutachterbasis gewünscht, so hat der Versicherer das Recht, den gutachterlichen festgestellten Schadensbetrag durch eine Pauschalzahlung in Hähe von 70 % zu regulieren, sofern das Fahrzeug nicht oder nur teilweise repariert wird. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 13 AKB. 

10. Mindestbeitrag
Es gilt ein Mindest-Beitrag für Wohnmobile bis zu einem Neupreis von 36.000 . Die Beiträge werden berechnet vom Listenneupreis inklusiv aller festeingebauten Teile, die allerdings separat angegeben werden müssen. Festeingebautes Sonderzubehör ist nur versichert, wenn es angegeben wurde!
Die tatsächlich zu zahlende Mindesprämie beträgt 50% der zu zahlenden Jahresprämie.

11. Saisonkennzeichen
Bei Saison-Kennzeichen gilt die monatsweise Berechnung (1/12-Regelung), wobei eine Vertragsmindestprämie für einen Zeitraum von 6 Monaten gilt.

12.Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird vom Versicherer nur erstattet, wenn Sie auch tatsächlich vom Versicherungsnehmer gezahlt wurde.

13. Obliegenheiten im Versicherungsfall
Jeder Versicherungsfall ist der Fa. Horbach oder dem Versicherer innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 AKB). Unverzüglich dann eine detaillierte Schadenschilderung der Beschädigung und ggfs. ein Kostenvoranschlag mit Fotos einzureichen. Die Beauftragung von Sachverständigen obliegt dem Versicherer bzw. der Fa. Horbach GmbH - Versicherungsvermittlung. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 7 AKB. 

14. Schadensfreiheits-Rabattsystem (SFR-System)
Für diesen Sondertarif der Fa. Horbach gilt das Rabattsystem (SF 0 - SF 3), gem. der Tarifübersicht.

Ich erkläre hiermit, die vorstehenden Sonderbedingungen meines Wohnmobil-Vertrages zur Kenntnis genommen zu haben. Sie werden damit Bestandteil des Vertrages.

Datum:_______________ Unterschrift des Antragstellers:_______________________________