Bitte am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und faxen an:
Fax-Nr.: 0211 580 013 669

KFZ-Antrag
(Wohnwagen mit Vermietung)
Horbach GmbH - REISEMOBIL-VERSICHERUNGSDIENST
Versicherungsvermittlung und Finanzdienstleistungen
Hauptverwaltung: Heinrich Heine Allee 3, 40213 Düsseldorf
Tel. 0211 580 013 66 - Fax 0211 580 013 669
E-Mail: info@horbach24.de    Internet: www.horbach24.de
Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf, HRB 14656 – Steuer-Nr. 103/5734/0263
Geschäftsführer: Rolf Haake; Andreas Rump

 
Versicherungsträger: Generali Vers. AG München Agentur-Nr. 52-9726

 
Antragsteller:
Name:  Vorname:
Geburtsdatum:
Straße: Haus-Nr.: 
Postleitzahl: Ort: 
Telefon tags?ber: Telefax:
Telefon abends:
E-Mail:

 
Beginn und Ablauf:
Vers.-Beginn: Vers.-Ablauf:
Saison-Kennzeichen:   bis    -  es wird die volle Jahresprämie erhoben!

 
Zahlungsweise:   jährlich, oder   ½ -jährlich ( zzgl. 3% ), oder   ¼ -jährlich ( zzgl. 5% )

 
Einzugsauftrag:
Ich beauftrage die Generali, die Beiträge bis auf Widerruf von folgendem Konto abzubuchen:
Konto-Nr.: Bankleitzahl:
Name der Bank:
Kontoinhaber: Unterschrift: ..........................................................

 
Fahrzeugdaten und Verwendung:
Verwendungsart: Wohnwagen mit Vermietung
Hersteller des
Fahrgestells:
Hersteller des
Wohnwagenlaufbaus:
KFZ-Ident-Nr.
(Fahrgestellnummer):
Amtliches
Kennzeichen:
Tag der Erstzulassung: bei Selbstausbau das Ausbaujahr:

 
Vorversicherung:
Versicherung bestand für: Kündigung  erfolgte durch:
  Antragsteller   Ehegatte    Antragsteller   Versicherung 
Ihre bisherige Versicherung:  Vers.-Nr.:
Von der Vorversicherung berechneter Beitragssatz: Anzahl der gemeldeten Schäden
1.1. bis heute voriges Jahr 1.1. bis heute voriges Jahr
Haftpflicht % % Haftpflicht
Vollkasko %  % Voll- / Teilkasko

 
Beantragter Versicherungsschutz:
Haftpflichtversicherung Beitragssatz Jahresbeitrag
pauschal 100 Mio. für Personen-, Sach- und Vermietschäden (je Person max. 8 Mio. ) %
Fahrzeugversicherung  
1.) Vollkasko mit 1.000 + Teilkasko mit 500 Selbstbeteiligung %
2.) Vollkasko mit 1.500 + Teilkasko mit 500 Selbstbeteiligung %
3.) Vollkasko mit 2.000 + Teilkasko mit 500 Selbstbeteiligung %
4.) Vollkasko mit 2.500 + Teilkasko mit 500 Selbstbeteiligung %
5.) Teilkasko mit 500 %
Keine Kasko
Fahrzeug-Neuwert 
Hersteller-Listenpreis inkl. fester Einbauten (Sonderzubehör bitte extra angeben!):
 

Besondere Vereinbarungen, Bemerkungen:

Unterschriften:
Der Antragsteller ist allein für die Richtigkeit der Angaben im Antrag verantwortlich, auch wenn eine andere Person deren Niederschrift vornimmt.
Bitte beachten Sie die Sonderbedingungen zur Versicherung von Wohnwagen-Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen (Stand vom 18.9.1997 / Überarbeitet am 14.8.2001). Sie werden mit Ihrer Unterschrift angenommen und sind Vertragsbestandteil.
 

Datum:

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Unterschrift:

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Neben den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die KFZ-Versicherung (AKB 2008) sind die hier abgedruckten Sonderbedingungen Vertragsbestandteil:
1. Ermittlung des Beitrages zur Vollkaskoversicherung

Die Prämie zur Vollkaskoversicherung wird aus der offiziellen Hersteller-Verkaufspreisempfehlung (Neupreis) berechnet. Einkaufsrabatte oder sonstige Nachlässe können nicht abgerechnet werden. Die Mehrwertsteuer kann abgezogen werden, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsfähig ist. Nicht serienmäßig vorhandenes Sonderzubehör ist in den Neupreis einzuschließen und gesondert aufzulisten.

2. Umfang der Versicherung

Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden im Dachbereich (Dachhaut) als Folge unmittelbarer Einwirkung durch Hagel und Sturm (im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 12 AKB).

3. Ersatzleistung

Bei Hagelschäden erfolgt eine Ersatzleistung in Höhe von 70 % der von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ermittelten Instandsetzungskosten. Eine darüber hinausgehende Entschädigung ist auch im Fall der durchgeführten Reparatur ausgeschlossen. Wird zu einem der sonstigen Vollkasko- oder Teilkasko-Tatbestände die Regulierung auf Gutachterbasis gewünscht, so hat der Versicherer das Recht, den gutachterlich festgestellten Schadensbetrag durch eine Pauschalzahlung in Höhe von 70 % zu regulieren, sofern das Fahrzeug nicht oder nur teilweise repariert wird. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 13 AKB.

4. Obliegenheiten im Versicherungsfall

4.1 Jeder Versicherungsfall ist dem Reisemobil-Versicherungsdienst oder dem Versicherer innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 AKB). Unverzüglich sind dann Fotos, eine detaillierte Schilderung der Beschädigung und ggfs. ein Kostenvoranschlag einzureichen. Die Beauftragung eines Sachverständigen erfolgt ggfs. durch den Reisemobil-Versicherungsdienst.

4.2 Jeder Versicherungsfall, der den Betrag von 250 übersteigt ist unverzüglich der Polizeibehörde zu melden.

4.3 Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 7 AKB.

 

Datum:

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Unterschrift:

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