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Fax-Nr.: 0211 580 013 669

Risikofragebogen-Vermietfahrzeuge
Horbach GmbH - REISEMOBIL-VERSICHERUNGSDIENST
Versicherungsvermittlung und Finanzdienstleistungen
Hauptverwaltung: Heinrich Heine Allee 3, 40213 Düsseldorf
Tel. 0211 580 013 66 - Fax 0211 580 013 669
E-Mail: info@horbach24.de    Internet: www.horbach24.de
Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf, HRB 14656 – Steuer-Nr. 103/5734/0263
Geschäftsführer: Rolf Haake; Andreas Rump

 
Antragsteller:
Name: Vorname:
Straße: Haus-Nr.:
Postleitzahl: Ort:
Telefon: Fax:
E-Mail:
 

 
1. Welches Geschäft oder welche Tätigkeit wird neben der Vermietung von Kraftfahrzeugen an Selbstfahrer ausgeübt (z.B. Taxi-Betrieb, KFZ-Reparatur, Tankstelle usw.)
2. Wie lange besteht das Geschäft?
3. Wie viele Personen werden insgesamt beschäftigt?
4.1 Wird die Vermietung grundsätzlich vom Betriebsinhaber selbst vorgenommen?
4.2 Werden mit der Vermietung bestimmte andere Personen betraut?
4.3 Oder ist jeder Betriebsangehörige ermächtigt, Fahrzeuge zu vermieten?
5. Aus welchem Kreis setzt sich die Kundschaft vorwiegend zusammen (Zufallskundschaft oder Dauerkunden wie z.B. Reisebüros, KFZ-Reparatur-Werkstätten etc.)?
6.1 Wie viele Wohnmobil / Wohnwagen-Vermietfahrzeuge haben Sie z.Zt.?
6.1 Wie viele Wohnmobil / Wohnwagen-Vermietfahrzeuge anderer Partner vermieten Sie? Nennen Sie die Namen Ihrer Partner.
6.3 Welchem Vermieterbund gehören Sie an?
7. Wie hoch waren die Schäden an Ihren und ggfs. den Wohnmobilen / Wohnwagen Ihrer Partner in den letzten 3 Jahren?
8. Wo waren Sie in den letzten 3 Jahren mit Ihren Wohnmobilen / Wohnwagen versichert? Wie hoch waren die Schäden in Haftpflicht und Kasko?
9. Gewünschter Versicherungsschutz:
Fahrzeugvollversicherung mit 1.000 SB, Fahrzeugteilversicherung mit 500 SB
Fahrzeugvollversicherung mit 1.500 SB, Fahrzeugteilversicherung mit 500 SB
Fahrzeugvollversicherung mit 2.000 SB, Fahrzeugteilversicherung mit 500 SB
Fahrzeugvollversicherung mit 2.500 SB, Fahrzeugteilversicherung mit 500 SB

Erklärung:

Der Antragsteller ist allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben verantwortlich, auch wenn eine andere Person deren Niederschrift vornimmt. Unrichtige Beantwortung vorstehender Fragen und Gefahrenumständen sowie arglistiges Verschweigen auch sonstiger Gefahrenumstände können den Versicherer berechtigen, den Versicherungsschutz auch nachträglich zu versagen. Der Antragsteller erkennt die ihm ausgehändigten Sonderbedingungen für die Versicherung von Wohnmobil bzw. Wohnwagen-Selbstfahrervermietfahrzeugen an. Sofern sein Antrag seitens des Reisemobil-Versicherungsdienstes innerhalb einer Frist von 2 Wochen angenommen wurde, verpflichtet sich der Antragsteller , nach Erhalt des Versicherungsscheines, diesen durch Zahlung des dafür berechneten Beitrages nebst Kosten innerhalb von 14 Tagen einzulösen. Nach Verstreichen dieser Frist erlischt der Versicherungsschutz. Die Zulassungsstelle wird dann die Zwangsabmeldung über die Polizei veranlassen.

Datum:

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Unterschrift:

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