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Zusatzbausteine

Private Wohnmobile

Schutzbriefe

Sie finden bei uns den Europ-Assistance Schutzbrief.
Ein Schutzbrief hilft Ihnen in verschiedenen Situationen, insbesondere bei einer Panne oder einem Unfall. Für eine genauere Beschreibung schauen
Sie sich bitte die Leistungsbeschreibungen an:

Bitte beachten Sie, dass es zwar nur einen Antrag gibt, aber je nach
Gewicht des Wohnmobils verschiedene Bedingungen vorhanden sind:

Auslandsaufenthalte

Schutz und Sicherheit in vielen Situationen

Wenn

  • Ihnen während eines längeren privaten oder geschäftlichen Auslandsaufenthaltes etwas zustößt.
  • Eines Ihrer Kinder während eines Schüleraustausches oder Auslandssemesters medizinische Hilfe benötigt.
  • Sie im Ausland erkranken oder verunglücken.

In allen diese Situationen gewährt Ihnen oder einem Familienmitglied ein Schutzbrief für Auslandsaufenthalte bestmögliche Hilfe. Und das weltweit
rund um die Uhr.

Details zu den Leistungen finden Sie hier (Achtung: PDF-Datei ist 450 KByte groß).

Inhaltsversicherung

Versichert ist das persönliche Reisegepäck, Haushaltszubehör, lose, nicht fest eingebaute Teile, sowie Fahrräder, Radio, Foto- und Film/Videoapparate des Versicherungsnehmers bzw. seiner Fahrzeuginsassen / Mitreisenden.
Nicht versichert werden Bargeld, Schmucksachen, Wertpapiere, Pelze, Schlauchboote, Surfbretter, Jet-Skies, Computer, Funk-, Fax- und Telefongeräte, Kontaktlinsen, Prothesen jeder Art sowie Gegenstände mit überwiegendem Kunst- und Liebhaberwert.

Unfall des Reisemobils (Transportmittelunfall)
Einbruchdiebstahl und Diebstahl des ganzen Fahrzeuges
Raub und räuberische Erpressung
Höhere Gewalt
Elementarereignisse
Brand, Blitzschlag, Explosion

Der Versicherungsschutz gilt 24 Std. rundum in ganz Europa, mit Ausnahme der Länder der ehemaligen SU, Rumänien und Bulgarien. Somit besteht auch Versicherungsschutz außerhalb von Campingplätzen! Das Domizil-Risiko ist nicht versichert.

8.000 € Für Radio, TV, Foto- und Film/Videoapparate gilt als höchste Entschädigungsgrenze insgesamt 2.500 €.
Für mitgeführte Fahrräder gilt eine Entschädigungsgrenze von 250 € je Fahrrad, höchstens jedoch 1.000 €

130 €   zzgl. Versicherungsteuer